Insgesamt 111 Sportstättenbauanträge für 2025
Die Antragstellung für die Sportstättenbauförderung 2025 beim LSB Sachsen-Anhalt ist abgeschlossen. Zum 31. August 2024 lagen insgesamt 111 Anträge von Mitgliedsvereinen des LSB Sachsen-Anhalt für eine Förderung vor. Das Gesamtvolumen der beantragten Baumaßnahmen beträgt nahezu 18 Millionen Euro. Im Rahmen der Anteilsfinanzierung (50 Prozent) wird damit ein Bedarf an Sportstättenbaufördermitteln des Landes in Höhe von ca. 9 Millionen Euro angemeldet.
Die 111 Anträge auf Sportstättenbauförderung 2025, die in den letzten Augusttagen von den Kreis- und Stadtsportbünden gebündelt im LSB abgegeben wurden, sind vom Referat Sportstätteninfrastruktur gesichtet und für die Übergabe an die ab diesem Jahr neue Bewilligungsbehörde, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, vorbereitet worden.
Die Anträge verteilen sich wie folgt auf die 14 Kreis- und Stadtsportbünde:
KSB Altmark-West (7 Anträge), KSB Stendal-Altmark (12), KSB Börde (10), KSB Jerichower Land (4), KSB Harz (10), KSB Salzland (9), KSB Anhalt-Bitterfeld (7), KSB Wittenberg (7), KSB Mansfeld-Südharz (5), KSB Saalekreis (9), KSB Burgenland (7), SSB Magdeburg (9), SSB Dessau-Roßlau (4) und SSB Halle (11).
Alle Antragsteller haben vom Referat Sportinfrastruktur eine Mail mit einer fachlichen Einschätzung ihres Antrags erhalten und der Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Unterlagen. Der LSB Sachsen-Anhalt übergibt alle Anträge zuständigkeitshalber der Bewilligungsbehörde Investitionsbank Sachsen-Anhalt fristgerecht zum 30. September 2024.
Aktuell erstellen Kreis- und Stadtsportbünde und zuletzt der Landessportbund Sachsen-Anhalt Prioritätenlisten der vorliegenden Anträge. Diese sportfachlichen Einschätzungen sind Grundlage für die Beratung mit dem Land und deren Institutionen, um auf Grundlage der vorhandenen Haushaltsmittel zu entscheiden, welche Vorhaben im Jahr 2025 gefördert werden können. Diese Beratung findet voraussichtlich im Dezember 2024 statt. Nach Freigabe der dort erarbeiteten Vorschlagsliste durch das Ministerium für Inneres und Sport wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde entsprechend die Förderungen für 2025 umsetzen.