Insgesamt 15,2 Millionen Euro für Sportstätten im Land
Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Sportstättenbau im Jahr 2023 mit 15,2 Millionen Euro. Insgesamt können 15 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen von rund 8,5 Millionen Euro und 89 Maßnahmen von Sportvereinen mit rund 6,7 Millionen Euro gefördert werden.
Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mehr als 100 Anträge von Kommunen und Sportvereinen können berücksichtigt werden. Damit unterstützt das Land auch dieses Jahr die Sportfamilie dabei, attraktive und zukunftsfeste Sportstätten und Trainingsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist wortwörtlich ein zentraler Baustein für ein aktives Vereinsleben und ein Bundesland, das sportlich aktiv ist.“
Zu den ausgewählten Projekten (und Antragstellern) gehören u. a.:
- die Sanierung des Sporthallenbodens und die Errichtung einer Beschattungsanlage an der Ehlesporthalle - Gemeinde Biederitz,
- die Sanierung eines Kunstrasenplatzes - Stadt Zerbst,
- die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes im Friedensstadion - Stadt Halberstadt,
- die Revitalisierung der Skatehalle in der Andes Skatehalle Dessau‑Roßlau - Von der Rolle e. V.,
- die Dachsanierung der Schützenhalle und Schießstand – Schützenverein 1553 Gardelegen e. V.,
- der Anbau am Sportlerheim - Erster Sportverein Petersroda 1919 e. V.,
- der Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz – SV Irxleben 1919 e. V.,
- die Sanierung und Modernisierung des Funktionsgebäudes - SV Grün-Weiß Potzehne e. V. sowie
- der Neubau des Funktionsgebäudes für das Nachwuchsleistungszentrum des 1. FC Magdeburg.
Hintergrund: Insgesamt 104 ordnungsgemäß eingereichte Anträge wurden von der Arbeitsgruppe Prioritätensetzung Sportstättenbau auf die Prioritätenliste für das Jahr 2023 gesetzt. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter des Landessportbundes Sachsen-Anhalt, der kommunalen Spitzenverbände, des Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums für Inneres und Sport. Für die Prioritätenliste spielten u. a. die ausgewogene regionale Verteilung sowie sportfachliche Kriterien eine Rolle.
Das Landesverwaltungsamt prüft bereits alle ausgewählten Anträge und fordert gegebenenfalls noch fehlende Unterlagen ab. Bei einigen Maßnahmen sind noch zusätzliche baufachliche Prüfungen notwendig. Sobald alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird das Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide erstellen.