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Wie sind Teilnehmende eines Feriencamps abgesichert?

| ARAG

Viele Mitgliedsvereine oder Verbände organisieren im Sommer Feriencamps. Neben der sportlichen Betätigung stehen dabei meist auch andere Freizeitaktivitäten auf dem Programm. Stellt sich die Frage: Wie sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ob Vereinsmitglieder oder Nichtmitglieder, an solchen Feriencamps abgesichert?

Sport, Spiel und Spaß stehen bei den Feriencamps an erster Stelle.
(© LSB NRW/Bowinkelmann)

Generell gilt: Alle Vereinsmitglieder und offiziellen Helfer des Vereins sind bei der Teilnahme an einem Feriencamp bzw. einer Vereinsfreizeit im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrags des LSB Sachsen-Anhalt unfallversichert.

Wie kann der Verein teilnehmende Nichtmitglieder absichern?

Für die an solchen Veranstaltungen teilnehmenden Nichtmitglieder können die Sportvereine eine Reiseversicherung abschließen. Das Antragsformular zur Reiseversicherung finden Sie hier.

Wie ist der Verein oder Verband als Veranstalter vor Schadensersatzansprüchen geschützt?

Der Verein oder Verband als Veranstalter eines Feriencamps und seine von ihm eingesetzten Camp-Leiter*innen, Übungsleiter*innen und weiteren Aufsichtspersonen sind im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages des LSB Sachsen-Anhalt vom Versicherungsschutz umfasst. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Verein von der Wiedergutmachung fremder Schäden freizustellen und ihn bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter zu unterstützen.

Ihre weiteren Fragen zum Thema richten Sie bitte an das

Versicherungsbüro beim

Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.

Jan Gusewski (Büroleiter)

Friedrich-Ebert-Str. 68

39114 Magdeburg

Tel: 0391 25191011

Mail: vsbmagdeburg(at)arag-sport.de

Ihr Versicherungsbüro des LSB Sachsen-Anhalt e.V. finden Sie online auch hier:

https://www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/sachsen-anhalt/

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