Projektförderung

LOTTO fördert Einzelanträge, die vom LSB Sachsen-Anhalt, seinen Strukturen und Mitgliedsvereinen sowie von weiteren Sportorganisationen gestellt werden können. Die maximale Zuwendung liegt bei 50 Prozent der Gesamtkosten. Die Obergrenze für Zuwendungen beträgt 75.000 Euro. LOTTO fördert ausschließlich Vorhaben ab einer Antragssumme von 2.500 Euro. Der LSB Sachsen-Anhalt bezieht zu jedem Einzelantrag eine sportfachliche Stellungnahme.

Fristen zur Beantragung

  • Bei einer Antragssumme zwischen 2.500 Euro und 15.000 Euro ist der Antrag spätestens vier Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn zu stellen.
  • Bei einer Antragssumme über 15.000 Euro ist der Antrag spätestens sechs Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn zu stellen.

  • Überregionale Sportveranstaltungen
  • Hochrangige Wettkämpfe
  • Kauf von Sportgeräten/-material
  • Förderung präventiver zielgruppenspezifischer Sportprojekte (z. B. gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit usw.)
  • Vorhaben, die der Inklusion dienen, insbesondere Projekte des Behindertensports

  • Landesfachverbände
  • Kreis- und Stadtsportbünde
  • Sportvereine
  • LSB Bund Sachsen-Anhalt
  • weitere gemeinnützige Sportorganisationen

  • LOTTO fördert ausschließlich Vorhaben ab einer Antragssumme in Höhe von 2.500 Euro
  • Obergrenze für Zuwendungen beträgt 75.000 Euro
  • LOTTO fördert max. 50 Prozent der Gesamtkosten
  • Anteil der Eigenmittel/Eigenleistungen des Antragstellers beträgt mind. 15 Prozent der Gesamtkosten
  • Der LSB Sachsen-Anhalt erstellt zu jedem Einzelantrag eine sportfachliche Stellungnahme

 

  • Angaben zum Antragsteller
  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Kostenaufstellung
  • Satzung
  • Vereinsregisterauszug
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit vom zuständigen Finanzamt