
Jugendarbeit im Sport fördert Bewegung, soziale Kompetenzen, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftliches Engagement. Sie basiert auf Eigenständigkeit, Mitbestimmung und ganzheitlicher Förderung junger Menschen, gestützt auf SGB VIII, Vereinsrecht und Jugendschutzgesetz. Zentrale Aufgaben der Vereine sind Prävention, Qualifizierung, Kinderschutz sowie die Verankerung der Jugendarbeit in Satzungen. Die Angebote reichen von Training und Wettkämpfen bis zu Bildungs- und Präventionsprojekten. Ziel ist es, Lebenskompetenzen zu stärken, Zugangshürden abzubauen und gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen zu fördern – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status. So leisten Vereine einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit im ganzen Land.
Von politisch Verantwortlichen erwarten wir:
Die Freiwilligendienste langfristig zu sichern. Dazu gehört eine beständige und bedarfsgerechte Förderung aus Landesmitteln sowie gleichzeitig ein Einsatz auf Bundesebene für den Ausbau und Attraktivierung.
Die Schaffung und auskömmliche Finanzierung von Stellen für Sportjugendarbeit in den Strukturen des organisierten Sports.
Zur Stärkung der lokalen Jugendarbeit sind die Landesmittel für örtliche Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu erhöhen und zusätzliche Ressourcen zur Förderung und Weiterentwicklung kommunaler Jugendringe flächendeckend bereitzustellen.
Sportvereine als Träger der Kinder- und Jugendarbeit ausstatten und – insbesondere in ländlichen Regionen – gezielt Maßnahmen zu fördern, die Sport als Lernfeld für Demokratie, gesellschaftliches Engagement und politische Teilhabe etablieren.
Alle Maßnahmen, die zu einer sicheren, förderlichen, partizipativen und inklusiven Umgebung im Sportverein beitragen (bspw. die Etablierung von Kinder- und Jugendschutzbeauftragten oder die Erarbeitung von Schutzkonzepten in den Vereinen) in der Pauschalförderung zu berücksichtigen und gezielt durch Mittel des Landes zu untersetzen.
Gezielte Förderung von Ferienfreizeiten mit niedrigschwelligen Beantragungs- und Nachweisführungsprozessen. Für deren vorausschauende und sichere Planung, ist eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zu erteilen.
Die Sicherung und auskömmliche Finanzierung der Jugendbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt.