Zum Hauptinhalt springen
Sportförderung

Förderanträge für sportlicher Projekte 2025 nur noch bis 31. August!

| Ines Schull

Die Zeit drängt! Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemäß § 7 des Sportfördergesetzes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Hierbei werden insbesondere sportliche Projekte unterstützt, die außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebes umgesetzt werden. Sportvereine, Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde und der Landessportbund selbst können dabei einen Antrag auf Förderung stellen. Diese Anträge müssen bis spätestens 31. August im Landessportbund Sachsen-Anhalt und bis zum 30. September beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

© dpa picture alliance

Vielfältige Projekte und innovative Ideen, die den Sport im Land nachhaltig und attraktiv für alle Menschen erlebbar gestalten und zum Mitmachen anregen, können durch die Projektrichtlinie des Landes gefördert werden. Grundlage für diese Antragstellung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich" vom 28.09.2020. Bewilligungsbehörde für die Projektförderung ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Geförderte Maßnahmen können z. B. sein:

  • Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport,
  • Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport,
  • Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport,
  • Zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention sowie
  • besondere Sportangebote.

Ihr habt eine herausragende und interessante Idee für ein Projekt, die das gemeinsame und sinnstiftende Miteinander im Sport hervorhebt, verbindet und damit aktiv die Sportfamilie stärkt. Dann stellt einen Antrag. Die vollständigen Projektantragsunterlagen sind bis zum 31. August an den LSB Sachsen-Anhalt (in Kopie) und bis zum 30. September an das Landesverwaltungsamt (im Original) einzureichen.

Rückfragen zur Antragstellung sind zu richten an:
Ines Schull
Tel: 0345 5279-122 oder
Mail: schull(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Alle Informationen und Antragsformulare findet Ihr hier:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/foerderung/sportfoerderung/projektfoerderung-land

Zurück

Beitrag teilen