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LSB-Bestandserhebung und Beantragung der Pauschalförderung

| Frank Löper

Ab sofort besteht in der Vereinsverwaltungsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt (IVY) für alle Mitgliedsvereine bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit zur Durchführung der Bestandserhebung sowie die Möglichkeit die Pauschalförderung zu beantragen. Wer unnötigen Stress am Jahresende vermeiden möchte, kann somit bereits jetzt in aller Ruhe beginnen, seine Mitgliederdaten zu aktualisieren.

© dpa picture alliance

Die Daten der Bestandserhebung der Sportvereine bilden die Grundlage der zentralen Mitgliederstatistik des LSB Sachsen-Anhalt, die jeweils zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres erstellt wird. Sie sind die Grundlage für jegliche Form der Sportförderung laut Sportfördergesetz des Landes und der entsprechenden Ausführungsverordnung. Die Angaben zur Bestanderhebung gilt es daher mit äußerster Sorgfalt zu erstellen und zu prüfen.

Neben den Mitgliederzahlen gehören zur Bestandserhebung des Vereins auch die Prüfung und Aktualisierung der Stammdaten des Vereins und der Angaben zu den Vereinsvorständen sowie die Prüfung der Gültigkeit von Lizenzen für Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen. Darüber hinaus ist es für die Pauschalförderung wichtig, den Freistellungsbescheid des Vereins zu prüfen sowie das Vorhandenseins notwendiger Dokumente, wie z.B. den gültigen Vertrag der Übungsleiter*innen oder den unterzeichneten Ehrenkodex zu kontrollieren.

Fragen zur Bestandserhebung richten Sie bitte an:
Antje Wachholz, 0345 5279-154, wachholz(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Hier geht´s dirket zur Vereinsverwaltungsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt (IVY):
https://ivy.lsb-sachsen-anhalt.de/login.php

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