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Sportförderung

Änderungen bei der Beantragung von Lotto-Sportpatenschaften

| Frank Löper

Die Lotto-Sportpatenschaften sind ein fester Bestandteil der Sportförderung für Vereine und Landesfachverbände (LFV) seitens LOTTO Sachsen-Anhalt. Ab dem Förderjahr 2026 sind hier einige Änderungen geplant – vorbehaltlich der Zustimmung des Lotto-Aufsichtsrates Ende August 2025. Die geplanten Veränderungen müssen bereits in diesem Jahr bei der Beantragung für 2026 berücksichtigt werden. Sie beziehen sich sowohl auf die Namensgebung und das Antragsverfahren als auch auf die Fristen zur Beantragung.

© LOTTO Sachsen-Anhalt

Nachwuchspaten (ehem. Sportpatenschaften) für LFV

Alt: Bisher konnten LFV eine Sportpatenschaft direkt bei LOTTO Sachsen-Anhalt über das Formular Sportpatenschaften beantragen. LOTTO holte sich zu den vorliegenden Anträgen das Votum seitens des Landessportbundes (LSB) und des Ministeriums für Inneres und Sport (MIS) ein, bevor die Lotto-Geschäftsführung eine Entscheidung traf. Zur Verfügung standen dafür jährlich insgesamt 125.000 Euro.

Neu: Ab diesem Jahr stellen die LFV diese Anträge für 2026 direkt beim LSB Sachsen-Anhalt unter dem Stichwort: Nachwuchspaten. Dort werden die Anträge auf Förderfähigkeit geprüft. Der LSB Sachsen-Anhalt beantragt mit Sammelanträgen in Höhe von jeweils zweimal 62.500 Euro bei LOTTO Sachsen-Anhalt die bereitgestellten finanziellen Mittel. Somit stehen 125.000 Euro jährlich für die Unterstützung der LFV bei den Kosten für Trainingslager und Wettkämpfe zur Verfügung. Die Entscheidung über die Höhe der Mittelverteilung je Antrag trifft der LSB Sachsen-Anhalt.

Generell: Antragsberechtigt sind LFV ab Rangplatz 9 des Sportartenrankings im LSB-Leistungssportkonzept. Schwerpunksportarten (Plätze 1 bis 8) sind nicht antragsberechtigt. Es werden Eigenmittel zwingend in Höhe von mindestens 15 % vorausgesetzt.

Fristen: Anträge für „Nachwuchspaten“ der LFV für 2026 sind in diesem Jahr ab dem 1. Juli bis zum 31. August 2025 zu richten an:

LSB Sachsen-Anhalt
Ines Schull
Tel.: 0345 5279-122
Mail: i.schull@lsb-sachsen-anhalt.de

Online-Infoveranstaltung:  Zu den Neuerungen bei der Beantragung der Nachwuchspaten für LFV führt der LSB Sachsen-Anhalt am 11. Juni 2025 um 17 Uhr eine Online-Infoveranstaltung durch.

Hier geht’s direkt zur Anmeldung:

 

Sportpatenschaften für Vereine

LOTTO Sachsen-Anhalt überarbeitet derzeit die Kriterien zur Antragstellung für gemeinnützige Sportvereine und plant, im August 2025 Details bekanntzugeben.

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