ARAG: Unfälle während eines Feriencamps
In wenigen Tagen beginnen die Sommerferien in Sachsen-Anhalt. Viele Mitgliedsvereine des Landessportbundes organisieren in den sechswöchigen Ferien Sportcamps und andere Freizeiten. Neben der sportlichen Betätigung stehen hier oft auch andere Aktivitäten auf dem Programm. Doch wie sind die Teilnehmenden an solchen Camps bei Unfällen abgesichert und worauf sollten Vereine als Veranstalter noch achten? Darüber informiert dieser Beitrag der ARAG-Sportversicherung, Versicherungspartner des Landessportbundes Sachsen-Anhalt.

(© LSB NRW/Andrea Bowinkelmann)
Wie sind die Teilnehmer bei Feriencamps abgesichert?
Alle Vereinsmitglieder und offiziellen Helfer sind bei der Teilnahme an einem organisierten Feriencamp bzw. einer Vereinsfreizeit im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrags des LSB Sachsen-Anhalt unfallversichert. Bei Unfällen sollte möglichst zeitnah eine Unfallmeldung über die Website www.arag-sport.de beim LSB Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Wie kann der Verein teilnehmende Nichtmitglieder absichern?
Für die an solchen Veranstaltungen teilnehmenden Nichtmitglieder können die Sportvereine eine zusätzliche Reiseversicherung abschließen.
Wie ist der Verein oder Verband als Veranstalter vor Schadensersatzansprüchen geschützt?
Vereine oder Verbände als Veranstalter von Feriencamps und ihre von ihnen eingesetzten Verantwortlichen, Übungsleitenden und weiteren Aufsichtspersonen sind im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages des LSB Sachsen-Anhalt vom Versicherungsschutz umfasst. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Verein von der Wiedergutmachung fremder Schäden freizustellen und ihn bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter zu unterstützen.
Für weitergehende Fragen zur Absicherung Ihres Feriencamps wenden Sie sich an das
Versicherungsbüro beim LSB Sachsen-Anhalt e.V.
Jan Gusewski (Büroleiter)
Friedrich-Ebert-Str. 68
39114 Magdeburg
Tel: 0391 25191011
E-Mail: vsbmagdeburg(at)arag-sport.de