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Energiehilfen Sport: Weitere Mittel vor der Auszahlung

| Frank Löper

Nachdem der LSB Sachsen-Anhalt bereits Mitte Oktober den ersten Mittelabruf für „Energiehilfen Sport“ beim Land Sachsen-Anhalt gestellt hatte, deren Gelder inzwischen an die Vereine überwiesen werden konnten, stehen Ende Oktober weitere Energiehilfen kurz vor der Auszahlung. Rund 100.000 Euro für 80 Vereine können nach der Prüfung der Anträge jetzt zeitnah ausgereicht werden. Für "Nachzügler" gibt es am 6. November 2023 eine letzte Infoveranstaltung zum Thema.  

Bis 31. August 2023 können Sportvereine in Sachsen-Anhalt Energiehilfen beantragen.
(© dpa picture alliance)

Da die vom Land für „Energiehilfen Sport“ bereitgestellten Mittel mit den vorliegenden 284 Anträgen nicht ausgelastet sind, können weiterhin Anträge von Vereinen gestellt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzzungen dafür erfüllt sind. Für alle Nachzügler gilt allerdings die Teilnahme an einer Infoveranstaltung des LSB Sachsen-Anhalt zum Thema als verpflichtend.

Die Infoveranstaltung „Energiehilfen Sport“, die am 6. November um 17 Uhr online stattfindet, ist somit die letzte Möglichkeit dem Landessportbund eine Antragsstellung für finanzielle Unterstützung zu bekunden. Danach ist nur noch eine Abarbeitung vorliegender Anträge möglich. Formlose Anmeldungen für die Infoveranstaltung bitte mit Angabe des Vereinsnamens per Mail unter: sportinfrastruktur(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Hintergrund zu den Energiehilfen Sport:
Sportvereine, deren Energiekosten sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25 % erhöht hatten, können Zuschüsse für ihre Mehrausgaben für Strom, Gas und Wärme beantragen. Ziel der finanziellen Hilfen ist eine anteilige Erstattung der entstandenen Energiemehrausgaben im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023.

Voraussetzung für einen Antrag auf Unterstützung: Die Energiekosten des Vereins müssen sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25% erhöht haben. Die mögliche Billigkeitsleistung wird auf Grundlage des Energieverbrauches aus dem Jahr 2021 berechnet.

Billigkeitsleistung für Strom:

  • Mehrausgaben von 25-49% 5 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 10 Cent pro kWh

Billigkeitsleistung für Gas und Wärme:

  • Mehrausgaben von 25-49% 1,3 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 2,5 Cent pro kWh

Ob Euer Verein bereits einen Antrag auf „Energiehilfen Sport“ gestellt hat, könnt Ihr der beigefügten Übersicht entnehmen. Bei erfolgter Antragsstellung bitten wir von Rückfragen oder erneuter Antragsstellung abzusehen.

Hier geht es direkt zum digital ausfüllbaren Antragsformular:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Inhalte/Service_Dateien/Antragsformular_Energiehilfen_Sport.xlsx

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