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Erste „Energiehilfen Sport“ vor der Auszahlung

| Frank Löper

Heute hat der LSB Sachsen-Anhalt den Mittelabruf „Energiehilfen Sport“ für die ersten 51 Sportvereine mit einer Gesamtsumme von 91.411,62 Euro beim Land Sachsen-Anhalt gestellt. Insgesamt liegen dem Landessportbund aktuell 284 Anträge auf finanzielle Zuwendungen zur Energiehilfe vor. Sportvereine, deren Energiekosten sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25 % erhöht hatten, konnten Zuschüsse für ihre Mehrausgaben für Strom, Gas und Wärme beantragen.

Bis 31. August 2023 können Sportvereine in Sachsen-Anhalt Energiehilfen beantragen.
(© dpa picture alliance)

Weitere 233 Anträge auf Energiehilfen sind derzeit noch in Bearbeitung. Da die vom Land für „Energiehilfen Sport“ bereitgestellten Mittel bei weitem noch nicht ausgelastet sind, können Mitgliedsvereine des LSB Sachsen-Anhalt, die den Abgabetermin für Anträge versäumt haben, weiterhin „Energiehilfen Sport“ beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ziel der finanziellen Hilfen ist eine anteilige Erstattung der entstandenen Energiemehrausgaben im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023. Voraussetzung für einen Antrag auf Unterstützung: Die Energiekosten des Vereins müssen sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25% erhöht haben. Die mögliche Billigkeitsleistung wird auf Grundlage des Energieverbrauches aus dem Jahr 2021 berechnet.

Billigkeitsleistung für Strom:

  • Mehrausgaben von 25-49% 5 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 10 Cent pro kWh

Billigkeitsleistung für Gas und Wärme:

  • Mehrausgaben von 25-49% 1,3 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 2,5 Cent pro kWh

Die entsprechenden Formeln zur Ermittlung der Billigkeitsleistung sind in den Tabellen des digitalen Antragsformulars bereits hinterlegt, so dass die Vereine lediglich ihre Preise in ct/kWh in den entsprechenden Monatsspalten von März 2022 bis Juni 2023 eintragen müssen.
Ob Euer Verein bereits einen Antrag auf „Energiehilfen Sport“ gestellt hat, könnt Ihr der beigefügten Übersicht entnehmen. Bei erfolgter Antragsstellung bitten wir von Rückfragen oder erneuter Antragsstellung abzusehen.

Anträge von Vereine zur „Energie Sport“ sind auf dem digitalen Antragsformular per Mail zu senden an: sportinfrastruktur(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Hier geht es direkt zum digital ausfüllbaren Antragsformular:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Inhalte/Service_Dateien/Antragsformular_Energiehilfen_Sport.xlsx

Hier findet Ihr die Übersicht über alle Vereine, die bisher bereits Anträge gestellt haben:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Inhalte/Sportfoerderung_Dateien/Energiehilfen_Sport_-_vorliegende_Antraege_von_Vereinen__12-10-23_.pdf

 

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