Landesleistungszentren und Landesstützpunkte berufen
Nach der ersten Sitzung des Landeausschusses Leistungssport (LAL) im Jahr 2025 steht die finale Förderstruktur des Leistungssports in Sachsen-Anhalt. Für die Jahre 2025 bis 2028 wurden insgesamt 26 Landesleistungszentren (bisher 19) und für die Jahre 2025 bis 2026 genau 197 Landesleistungsstützpunkte (bisher 180) berufen. Die Berufung erfolgt wie im Leistungssportkonzept des LSB Sachsen-Anhalt festgeschrieben, für vier Jahre (LLZ) bzw. für zwei Jahre (LSTP) und beinhaltet eine entsprechende Förderung der Vereine, die die Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz regelt.

(© LSB Sachsen-Anhalt)
„Wir haben ab 2025 nicht nur sieben zusätzliche Landesleistungszentren und 17 neue Landesleistungsstützpunkte, wir konnten mit 37 von 52 auch mehr Landefachverbände als bisher bei der Berufung berücksichtigen. Der deutliche Zuwachs ist das Ergebnis der engagierten und erfolgreichen Arbeit der Vereine und Landesfachverbände in Sachsen-Anhalt, denen ich an dieser Stelle ein großes Dankeschön aussprechen möchte“, so Axel Schmidt, LSB-Vizepräsident Leistungssport und Vorsitzender des LAL.
Alle berufenen Vereine erhalten vom Landessportbund eine Berufungsurkunde, die von den Kreis- und Stadtsportbünden bzw. von den Landefachverbänden den Vereinen in würdiger Form überreicht werden.
Axel Schmidt verweist in diesem Zusammenhang auch auf die neuen Bezeichnungen in den Förderstrukturen im Leistungssport in Sachsen-Anhalt. So werden die Landesleistungszentren künftig Landesstützpunkte und die Landesleistungsstützpunkte künftig Talentstützpunkte heißen. So sieht es die seit 1. Januar 2025 gültige neue Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor.