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News

Sportgutscheine für Erstklässler bis 31. Oktober einreichen!

| MIS/LSB

Das Land Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr ein zusätzliches Sportförderprogramm mit dem Namen „Vereine machen Schule – Sportgutscheine für Sachsen-Anhalts Schulanfängerinnen und Schulanfänger“ aufgelegt. Mit der Einschulung wurde allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern der knapp 600 Grund- und Förderschulen ein Sportgutschein im Wert von 50 Euro übergeben. Die Gutscheine können noch bis zum 31. Oktober 2023 in Sportvereinen eingelöst werden, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt sind. Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt über die Vereine bis zum 15. November 2023 beim LSB.

© Land Sachsen-Anhalt

Mit den Sportgutscheinen soll die sportliche Betätigung von Kindern in Sportvereinen unterstützt werden. Von dem Programm profitieren alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger – unabhängig davon, ob sie bereits Mitglied in einem Sportverein sind oder neu in einen Sportverein eintreten. Wurde der Mitgliedsbeitrag in einem Verein für das laufende Jahr bereits gezahlt, erfolgt bei Vorlage des Gutscheins eine Erstattung an das Mitglied. Ist der Beitrag in einem Verein geringer als 50 Euro, wird der verbleibende Betrag als Beitragszahlung für das Folgejahr berücksichtigt.

Für das Sportförderprogramm stehen in diesem Jahr Landesmittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zu dem Programm gibt es hier: www.lsb-sachsen-anhalt.de/vereinsgutscheine

Hintergrund:
Mit mehr als 358.000 Sportlerinnen und Sportlern haben die rund 3.000 Sportvereine, die unter dem Dach des LSB organisiert sind, wieder mehr Mitglieder als vor der Corona Pandemie (357.198 Mitglieder zum 1. Januar 2020). Zu dieser erfreulichen Entwicklung haben unter anderem die Corona-Hilfsprogramme des Landes beigetragen. Über diese wurden die Sportvereine in Sachsen-Anhalt in den vergangenen drei Jahren mit insgesamt mehr als zehn Millionen Euro zusätzlich unterstützt.

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