Sportpatenschaften für kleinere Sportvereine

Eine weitere Möglichkeit der Sportförderung bietet LOTTO Sachsen-Anhalt mit Sportpatenschaften, die sich ausschließlich an Mitgliedsvereine im Land Sachsen-Anhalt richten, an.  Hierbei geht es u. a. um die Umsetzung von Projekten zur Förderung des Sports. Ein wesentliches Ziel der Sportpatenschaften für kleinere Vereine ist eine unbürokratische pauschale Förderung, für die z. B. kein finanzieller Eigenanteil erforderlich ist, bereitzustellen. Die Sportpatenschaften für kleinere Vereine von LOTTO dienen im weitesten Sinne der Ausübung des Sports und der Nachwuchsarbeit.

Fristen zur Beantragung

  • Anträge sind bis spätestens zum 30.11. bei LOTTO Sachsen-Anhalt einzureichen

Gefördert werden Maßnahmen zur Ausübung des Sports:

  • Anschaffung neuer Sportbekleidung (für Training/Wettkampf)
  • Durchführung von Trainingslagern/Feriencamps in Sachsen-Anhalt
  • Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungen für Trainer/Übungsleiter (Trainerschein/Trainerlizenz) bei anerkannten Bildungsträgern in Sa.-Anhalt
  • Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten oder kleine Reparaturen in Sanitär-/Umkleidebereichen der Vereinsheime (z. B. Wände neu streichen, defektes WC/Waschbecken austauschen) 

  • Jeder kleine, gemeinnützige Sportverein in Sachsen-Anhalt mit maximal 150 Mitgliedern kann einen Antrag bei LOTTO Sachsen-Anhalt (über www.lottosachsenanhalt.de - „Lotto fördert“) stellen. Die Antragsfrist endet am 30. November

  • Bereitgestelltes Gesamtbudget: 50.000 EUR jährlich
  • 100 % der Gesamtkosten des Sportvorhabens im Verein sind förderfähig.
  • Eigenmittel/Eigenleistungen sind nicht erforderlich.
  • Jeder Antrag wird mit maximal 2.500 Euro von LOTTO gefördert.
  • Der Mindestbetrag für einen Antrag auf eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ liegt bei 1.000 Euro.

  • Anträge auf Lotto-Sportpatenschaften können HIER gestellt werden.

Bei den „neuen Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine“ sind bereits abgeschlossene 
Vorhaben von einer Förderung ausgeschlossen, für die im Nachhinein eine Förderung beantragt wird. 
Es ist z. B. keine Re-Finanzierung von bereits gekaufter Sportbekleidung bzw. von bereits erfolgten 
Renovierungsarbeiten über eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ möglich.  

Vereine, die eine Zusage für eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ bekommen haben, 
können frühestens nach drei Jahren erneut eine solche Patenschaft beantragen.  

Erreichen Lotto Sachsen-Anhalt mehr Anträge, als Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Velosung.

Vereine, die bei der Vergabe von „Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine“ kein Los-Glück 
hatten, erhalten eine Absage. Es erfolgt keine automatische Verschiebung eines abgesagten Antrags 
auf das Folgejahr. Für das Folgejahr ist – bei Bedarf – ab dem 1. September ein neuer Antrag auf eine 
„Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ zu stellen.